Die Arbeitsweisung ist oftmals aus erzieherischer Sicht sinnvoll, weil der junge Mensch seine Arbeitskraft einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung stellen kann. Wir bemühen uns eine möglichst breite Palette von Einsatzstellen zur Verfügung zu stellen, um auch den jungen Menschen entsprechend seiner Fähigkeiten zu vermitteln. Die Arbeit ist in der Regel vom Jugendlichen/Heranwachsenden in seiner Freizeit zu leisten und soll seine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung nicht beeinträchtigen.
Das wichtigste Ziel einer Arbeitsauflage ist daher eine sinnvolle Alternative zum Jugendarrest im Maßnahmenkatalog anzubieten und so der Verhängung von Arrest entgegenzuwirken. Arbeitsweisungen stellen zwar eine Sanktionsform dar, trotzdem können daraus für die Jugendlichen/Heranwachsenden positive Erfahrungen erwachsen: