Die Gesprächsweisung

ist ein auf kurze Zeit angelegtes Hilfs- und Beratungsangebot für straffällig gewordene Jugendliche/ Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren. In den Gesprächsweisungen werden klar umrissenen Fragestellungen und Probleme behandelt, die im Verlauf eines Jugendstrafverfahrens deutlich geworden sind.

Darüber hinaus sollen die jungen Menschen motiviert werden, bei Bedarf auch andere Beratungsstellen aufzusuchen.