Ziele der Jugendrichterlichen Weisungen
Die Maßnahmen ( Arbeitsweisungen,
Betreuungsweisungen, Beratungsgespräche und Gruppenarbeit )bieten
Unterstützung und Hilfestellung bei der
- Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit,
einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
- Stellung von Anträgen, allgemein im
Schriftverkehr mit Ämtern
- Vermittlung zu spezialisierten Beratungsstellen
(Drogen, Schulden, Familien etc. )
Zudem sollen personenbezogene Zielperspektiven
mit den jungen Menschen entwickelt werden.
- Entwurf einer eigenen und sozial
verantwortlichen Lebensplanung und Lebensgestaltung
- Auseinandersetzung mit der Straftat
- Übernahme von Eigenverantwortung
- Erweiterung der eigenen Handlungs-
- Kompetenz
- Gestaltung konstanter Beziehungen,
- Klärung v. Beziehung (Eltern, PartnerIn)
- Erlernen von Durchhaltevermögen sowie
Zuverlässigkeit
- Entwickeln von Gesundheitsbewußtsein
(Reflexion eigenen Suchtverhaltens, Abbau von selbstgefährdendem Verhalten)
- Entwickeln realistischer Perspektiven
- Erkennen eigener Bedürfnisse
- Bewußtmachen eigener Fähigkeiten und
Ressourcen