Ablauf eines TOA´s

1)             Auswahl der geeigneten Fälle seitens der Staatsanwaltschaft

 Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Eignung und weist die entsprechenden Fälle zu. Mit Zuweisung zum Täter-Opfer-Ausgleich wird das Verfahren vorläufig eingestellt.

 2)             Kontaktaufnahme 

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel mit der Beschuldigtenseite. Sie ist jedoch von der spezifischen Konfliktsituation abhängig und findet aus Gründen des Opferschutzes gegebenenfalls zunächst mit der Geschädigtenseite statt. Die erste Kontaktaufnahme erfolgt immer schriftlich! Sofern die Parteien anwaltlich vertreten werden, werden auch die Anwälte informiert und gebeten sich mit ihren Mandanten über das Angebot zu beraten.

 3)            Vorgespräche 

Nach dem ersten informativen schriftlichen Kontakt finden getrennte Vorgespräche mit den beteiligten Parteien statt. Diese dienen zur ausführlichen Information über Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Der Klient hat die Möglichkeit seine individuelle Konfliktsicht darzustellen und mit dem Vermittler zu besprechen, in welchen Punkten konkreter Regelungsbedarf besteht und ob bereits Lösungs- bzw. Wiedergutmachungsvorstellungen/vorschläge vorhanden sind. Ebenso können die Rahmenbedingungen des gemeinsamen Ausgleichsgespräches besprochen werden.

4)            Vermittlungsgespräch/e 

Das Vermittlungsgespräch kann grob in vier Phasen gegliedert werden: Die Eröffnungsphase, die Definitionsphase, die Verhandlungsphase und die Abschlußphase.

Nach einem kurzen „Warming Up“ werden der geplante Ablauf und unabdingbare Gesprächsregeln erläutert, sowie der bisherige Verlauf des Täter-Opfer-Ausgleichs zusammengefasst.

Im Anschluss daran haben die Beteiligten die Möglichkeit ihre persönliche Wahrnehmung der Konfliktsituation zu schildern. Gefühle, Kränkungen, psychische und/oder körperliche Verletzungen sowie materielle Schädigungen, die im oder durch den Konflikt entstanden sind, können geäußert und dargestellt werden.

Der Vermittler versucht Einsicht und Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen zu fördern, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu verdeutlichen, ggf. zu strukturieren und achtet auf die gleichwertige Beteiligung aller Gesprächsteilnehmer.

Die darauffolgende Gesprächsphase dient der Suche nach Lösungs- und Wiedergutmachungsmöglichkeiten.

Ziel ist es eine zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten. Die Ausgestaltung dieser Lösung ist von den Bedürfnissen der Betroffenen abhängig.

Wenn eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, wird die getroffene Regelung meist schriftlich -in Form einer Vereinbarung- fixiert. Die Einhaltung bzw. Erfüllung der Vereinbarung wird durch den Vermittler überprüft.

Vor Beendigung des Gesprächs findet eine kurze Abschlussrunde statt. In dieser wird die Zufriedenheit der Beteiligten mit dem Ergebnis überprüft.

Der zeitliche Rahmen eines Ausgleichsgespräches wird auf ca. 90 Minuten begrenzt. Sollte eine Klärung innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, so kann ein weiterer Termin vereinbart werden.


5)            Rückgabe an die Staatsanwaltschaft

Nach Beendigung des Täter-Opfer-Ausgleichs schreibt der Vermittler einen Abschlussbericht für die Staatsanwaltschaft. Diesem wird (falls vereinbart) ein Exemplar der schriftlichen Vereinbarung beigelegt. Ist der Ausgleich erfolgreich verlaufen, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein.