Ist von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet worden, können ein Staatsanwalt, der Richter, oder die Parteien selbst eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen.
Die Auseinandersetzung im Rahmen einer persönlichen Begegnung ermöglicht den Beschuldigten und Geschädigten einen eventuell schon lange schwelenden Konflikt zu bereinigen, gegenseitige Vorurteile abzubauen und eine Aussöhnung zu erreichen, sowie weiterem Ärger vorzubeugen und einen unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Die Vermittler führen getrennte Vorgespräche mit den Beteiligten, unterstützen die Parteien bei einer persönlichen Aussprache und bieten die Vereinbarung einer Wiedergutmachung an (z.B. Entschuldigung, Aussöhnung, Schmerzensgeld, Schadensersatz u.a.m.),die von allen Beteiligten akzeptiert wird.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein freiwilliges Angebot.
Die Vermittler berichten der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen und können (auf Wunsch der Beteiligten) eine Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung anregen.
Die Vermittler sind im Umgang mit Konflikten geschulte Sozialpädagogen/innen. Als neutrale Konfliktschlichter sorgen sie für einen fairen Gesprächsablauf.
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sich sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene an.
Beschuldigten und Geschädigten soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe eines geschulten Vermittlers eine befriedigende Regelung ihres Konflikts herbeizuführen.
Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung wird von den Vermittlern überprüft.
Opfer und Täter können das Angebot annehmen oder ablehnen