I. Aus dem Jugendbereich
An hand einer anonymisierten Falldokumentation möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich Einblick in unsere methodische Vorgehensweisen bei der Bearbeitung von Ausgleichsfällen im Jugendbereich zu verschaffen.
An einer Bushaltestelle wirft das Mädchen Lara (17 Jahre) die Schülerin Emilia (16 Jahre) zu Boden und schlägt auf sie ein, wodurch Emilia am Kopf verletzt wird (Platzwunde) und sich blaue Flecken zuzieht.
Ich schreibe die Beschuldigte Lara an und lade sie zu einem Vorgespräch ein.
In dieser Konstellation wäre es nicht sinnvoll, zuerst mit der Geschädigten zu sprechen und so eventuell nicht zu erfüllende Erwartungen zu wecken. Wird jedoch aus der Akte ersichtlich, dass die/der Gechädigte noch immer von dem Beschuldigten bedroht wird, schreiben wir zuerst den Geschädigten an, um eine unbelastete Entscheidung für oder gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich zu ermöglichen. Dem Beschuldigten wird bei einer Ablehnung das Angebot nicht unterbreitet.
Lara erscheint mit ihrer Betreuerin Frau Müller. Die Jugendliche wird intensiv sozialpädagogisch betreut. Ihr familiärer Hintergrund ist sehr schwierig. Ich bitte Lara, mir von den damaligen Geschehnissen zu berichten. Lara erzählt, Emilia habe sie als „Hure" bezeichnet - so habe sie es jedenfalls von Dritten erzählt bekommen - und deshalb geschehe es ihr nur recht, dass sie sie geschlagen habe. Außerdem sei sie am nächsten Tag zu ihr hingegangen und habe sich entschuldigt, weshalb sie die ganze Angelegenheit schon als erledigt betrachtet habe.
Lara wird von mir mit ihrem Handeln und den Folgen konfrontiert. Es fällt ihr sehr schwer, sich in die Rolle der Geschädigten hineinzuversetzen. Mein Empfinden ist, dass sie es sehr wohl könnte, jedoch noch mehr Zeit bräuchte.
Wir vereinbaren, uns zu einem zweiten Vorgespräch zusammenzusetzen.
In diesem Stadium wäre die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleiches der Geschädigten Emilia nicht zuzumuten gewesen (Gefahr einer erneuten Viktimisierung).
Einige Wochen später findet ein zweites Vorgespräch mit Lara statt. Gleich zu Beginn teilt sie mir mit, dass sie eine Aussprache mit Emilia wolle und sich auch entschuldigen werde. Sie wolle Emilia fragen, weshalb sie über sie schlecht geredet habe. Lara möchte von mir erfahren, wie sehr sie Emilia verletzt habe.
Ich informiere Lara über eventuell auf sie zukommende Schmerzensgeldforderungen und bitte sie, zu überlegen, ob ihr nicht ein Geschenk einfalle, mit dem sie Emilia eine Freude bereiten und ihr so eine symbolische Wiedergutmachung überreichen könne.
Ich schreibe die Geschädigte Emilia und ihre Eltern an und lade die Familie zu einem ersten Gespräch in die Fachstelle ein.
Die Mutter von Emilia (Frau S.) ruft mich an und teilt mir mit, dass ihre Tochter zum Termin komme. Sie selbst wolle nicht dabei sein. Ich informiere Frau S. am Telefon und bitte sie, sich zu überlegen, ob sie Schmerzensgeld fordern wolle. Wir vereinbaren, bei Bedarf erneut zu telefonieren.
Emilia erscheint zum Gespräch. Sie erzählt ausführlich von den Geschehnissen. Es sei für sie nicht das erste Mal, dass sie von anderen zusammengeschlagen worden sei. Zuvor habe sie jedoch nie Anzeige erstattet. Es sei richtig, dass Lara sich bei ihr entschuldigt habe. Allerdings habe sie es nicht als sonderlich glaubwürdig empfunden. „Hure" habe sie nie zu Lara gesagt. Sie wolle gerne mit Lara in meinem Beisein nochmals über alles reden. Sie werde weder Schmerzensgeld noch eine andere Wiedergutmachung fordern. Ihr gehe es nur darum, dass Lara wirklich etwas einsehe, sich verändere und sie künftig in Ruhe lasse.
Laras Betreuerin Frau Müller bittet, dass sie am Ausgleichsgespräch teilnehmen könne, was ich befürworte. Lara hat in ihrer Entwicklung und Konfrontationsfähigkeit große Fortschritte gemacht, bedarf jedoch noch immer einer Unterstützung, um wirklich „dranzubleiben". Ich biete Emilia an, sich ebenso jemanden unterstützend zum Gespräch hinzuzuziehen.
Emilia entscheidet sich, ihre beste Freundin mitzunehmen.
Es findet das Ausgleichsgespräch statt: Alle Beteiligten nehmen am runden Tisch Platz. Nach einer Begrüßung und ein paar „aufwärmenden" Worten, gestalte ich die Einführung, indem ich einige „Spielregeln" erläutere (z.B. sich gegenseitig ausreden zu lassen, die Möglichkeit, sich eine „Auszeit" zu nehmen, alleine, ohne Erwachsene, miteinander reden zu können...) und stecke den zeitlichen Rahmen unseres Zusammentreffens ab. Ich fasse die bisherigen Geschehnisse (Vorgespräche) zusammen, um alle Beteiligte auf den gleichen Wissensstand zu bringen.
Ich fordere Lara und Emilia auf, ihr damaliges Erleben zu berichten. Beiden wird Zeit eingeräumt, die damit verbundenen Gefühle, insbesondere Kränkungen und Verletzungen zur Sprache kommen zu lassen.
Die Kunst der VermittlerInnen besteht nun darin, den Betroffenen einen Boden zu bereiten, auf dem sie sich aufeinander zubewegen und Verständnis füreinander gewinnen können, sowie ihnen dabei behilflich zu sein, aus ihren unterschiedlichen Geschichten eine zu machen, die für beide akzeptabel und nachvollziehbar ist.
Hierfür bedienen wir uns u.a. folgender Methoden:
* Fragen (insbesondere Beweggründe für Verhalten erfragen)
* Spiegeln (das, was ich als Vermittlerin wahrnehme, wiedergeben und Richtigkeit
überprüfen)
* Doppeln (z.B: stelle ich mich hinter Emilia und spreche für sie, was ich ihren Worten
entnommen habe und überprüfe die Richtigkeit)
* Perspektivwechsel (ich fordere die Beteiligten auf, sich in die Rolle des Anderen
hineinzuversetzen oder bitte sie, ihre Sitzplätze zu wechseln, um den Vorgang
zu unterstützen).
* kollegiale Praxisberatung
Im Verlauf des Gespräches entschuldigt sich Lara bei Emilia. Die Entschuldigung auszusprechen, fällt ihr sichtlich schwer, weshalb wir Erwachsenen auch das Angebot machen, den Raum hierfür zu verlassen. Emilia kann die Entschuldigung gut annehmen, äußert jedoch Zweifel, ob Lara wirklich nie mehr derart zuschlagen werde. Es wird über die Situation in ihrem Wohnviertel gesprochen, den Einfluß gewisser Leute und das Aufwiegeln durch Dritte. Wir versuchen, alternative Umgangsformen zu entwickeln, um dem Teufelskreis zu entkommen.
Auf eine Wiedergutmachung angesprochen, meint Emilia, sie wolle auf alles verzichten und würde auch eine Verfahrenseinstellung begrüßen. Ich solle jedoch mit ihrer Mutter nochmals telefonieren, da sie sich bez. Schmerzensgeld noch nicht endgültig entschieden habe. Sie selbst wolle jedoch nichts fordern.
Ich frage Lara, ob sie sich etwas überlegt habe, was sie verneint. Ich betone, dass Emilia sich ihr gegenüber sehr großzügig und rücksichtsvoll verhalte und dass ich mir wünsche, Lara würde Emilia eine Kleinigkeit schenken. Ich würde sehr wohl sehen, welch großen Schritt Lara bewerkstellige, und wieviel die Entschuldigung ihr bedeutet habe, würde mir aber dennoch wünschen, dass Lara sich nun ein Angebot überlege.
Von meiner Seite wird auf eine Geste der Wiedergutmachung bestanden, da ich in dieser Konstellation den Eindruck verspüre, es sei für Emilia von Bedeutung, von Seiten Laras den Versuch eines Aussöhnens und Entgegenkommens spüren zu dürfen.
Lara fühlt sich sichtbar überfordert, weshalb ich ihr vorschlage, sich mit ihrer Betreuerin auszutauschen und uns anschließend wieder zusammenkommen zu lassen.
Fünfzehn Minuten später bietet Lara an, Emilia zwei Kinokarten zu schenken, worüber sich Emilia sichtlich freut. Wir vereinbaren, dass Lara mir die Karten schicken wird und ich sie an Emilia weiterleite.
Ich fasse den Gesprächsverlauf und das erzielte Ergebnis zusammen, lasse Raum für Befindlichkeiten und eventuell noch offene Themen, gebe meinen Eindruck wieder und verabschiede die Beteiligten.
Lara schickt mir die Kinokarten mit ein paar persönlichen Zeilen an Emilia zu. Ich leite die Karten weiter. Mit der Mutter der Geschädigten telefoniere ich nochmals ausführlich. Sie entschließt sich, kein Schmerzensgeld zu fordern, da ihr die familiären Verhältnisse von Emilia bekannt seien. Sie habe den Eindruck, das Gespräch mit Lara habe ihrer Tochter gutgetan.
Ich schreibe einen Abschlussbericht und gebe die Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft zurück.
Bewertung:
Im Verlauf des Ausgleichsgespräches glückt eine Annäherung beider Jugendlicher, meiner Einschätzung nach gelingt sogar eine Aussöhnung. Die Anfangs sehr angespannte Atmosphäre lockert sich auf. Lara hat große Entwicklungschritte zu meistern. Im Prozess des Ausgleiches muss sie direkte Konfrontation aushalten. Die Betreuerin Frau Müller teilt mir mit, dass die jeweiligen Gepräche intensiv nachgewirkt und die bereits begonnene Entwicklung positiv verstärkt habe.
Für Emilia ist das Zusammentreffen entlastend. Sie wirkt am Ende des Gespräches gelöster.
Die Jugendlichen leben im selben Viertel. Es ist davon auszugehen, dass sich beide künftig friedlich begegnen und weitere Konflikte nicht zu befürchten sind.
Was wäre geschehen, wenn Emilia ein persönliches Treffen abgelehnt hätte?
Auch dann wäre eine erfolgreiche Lösung, also eine Lösung, die alle Interessen berücksichtigt, möglich gewesen:
In einem Gespräch mit Emilia hätte ich die Beweggründe ihrer Ablehnung zu eruieren versucht und ihr einen außergerichtlichen Tatausgleich (ATA) angeboten.
So hätte Lara z.B. nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Arbeitsstunden über die Vermittlung der Brücke e.V. leisten, Emilia einen Entschuldigungsbrief schreiben, Geld an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen (diese Idee wurde von einer Jugendlichen geäußert!), Emilia Schmerzensgeld zahlen oder zu einem Beratungsgespräch bei mir kommen können.... Dem Einfallsreichtum sind hier kaum Grenzen gesetzt.
II. Aus dem allgemeinen Strafrecht
Mediation bei Gewalt im sozialen Nahraum
Ein Fallbeispiel aus dem Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich des allgemeinen Strafrechts
1. Sachverhalt
Judith, Ende dreißig, und Karol, Anfang vierzig, lebten vier Jahre miteinander in einer Beziehung. Vor etwa einem Jahr trennten sie sich. Beide haben eine gemeinsame Tochter, Flora, im Alter von zwei Jahren. Der Umgang zwischen Judith und Karol ist in der Zeit nach der Trennung sehr schwierig und konfliktbeladen. Auf beiden Seiten gibt es tiefe Verletzungen und permanente Vorwürfe. Jede persönliche Begegnung endet fast zwangsläufig in einem Streit. Schwierig sind vor allem die Situationen, in denen Flora von Karol abgeholt oder zurückgebracht wird. Da das Paar unverheiratet war, hat Judith derzeit das alleinige Sorgerecht für Flora. Grundsätzlich möchten beide Eltern aber, daß Karol von seinem Besuchsrecht im Sinne Floras umfänglich Gebrauch machen kann. Bei einer dieser Auseinandersetzungen wird Karol Judith gegenüber handgreiflich. Er zerrt sie an den Armen und den Haaren, so dass Hämatome entstehen. Im Brustbereich fügt er ihr Kratzwunden zu. Das Kind Flora erlebt dies mit, da der Übergriff passiert, während sie von Judith auf dem Arm gehalten wird. Einen ähnlichen Vorfall gab es etwa sechs Monate zuvor. Karol hat Judith dabei gegen einen Tisch geschleudert, der dabei zu Bruch ging.
Judith macht unmittelbar nach dem letzten Vorfall deswegen gegen Karol eine Anzeige bei der Polizei. Strafantrag möchte sie zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht stellen. Einen Tag nach der Anzeigenerstattung setzt sie sich nochmals mit der Polizei in Verbindung, um die Anzeige doch wieder zurückzunehmen.
Etwa drei Monate nach der Anzeigenerstattung geht die Akte auf Initiative der Staatsanwaltschaft in der Fachstelle ein. Der offizielle Tatvorwurf gegen Karol lautet auf Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung.
2. Erste Schritte im Vermittlungsprozeß und methodische Herangehensweise
Nach einem ersten Aktenstudium ist für uns klar, daß wir, wie in Paarfällen in der Regel üblich, diesen Fall im "Gemischten Doppel" bearbeiten werden, also mit einer Vermittlerin und einem Vermittler, wobei die Vermittlerin den Kontakt zu Judith, der Vermittler den Kontakt zu Karol herstellen wird.
Die "klassische" Vorgehensweise im Rahmen eines TOA würde ein Erstanschreiben an den Beschuldigten vorsehen, um die Geschädigtenseite davor zu bewahren, bei einer Ablehnung des TOA-Angebotes durch den Beschuldigten mit einer erneuten Zurückweisung/Verletzung durch den Beschuldigten konfrontiert zu werden.
In Fallkonstellationen aber, in denen zu befürchten ist, daß aufgrund der Beziehungsstruktur und/oder der gegenwärtigen Verfassung der/des Geschädigten durch den Beschuldigten Druck auf die Geschädigtenseite hinsichtlich einer außergerichtlichen Erledigung des Strafverfahrens ausgeübt werden kann, ist ein Erstanschreiben an die Geschädigte vorzuziehen. Nur so kann versucht werden, sicherzustellen, daß die Teilnahme an einem TOA durch die Geschädigtenseite freiwillig erfolgt.
Bei Frauen, die Opfer von Männergewalt innerhalb einer Paarbeziehung wurden, ist unserer Erfahrung nach die Anzeigenerstattung in der Regel nicht Reaktion auf den ersten Übergriff durch den Mann, sondern Endpunkt einer oft schon länger währenden psychischen und/oder physischen Mißhandlung. Der Schritt an die Öffentlichkeit ist für Frauen mit Gewalterfahrung in der Regel schwierig und folgenschwer, sowie von ambivalenten Gefühlen begleitet. Insoweit ist es wichtig, nicht vorschnell eine Situation zu schaffen, die diesen Schritt der Geschädigten entwertet und die Weichen auf eine außergerichtliche Lösung stellt, wenn die Frauen eine Normverdeutlichung gegenüber dem Beschuldigten durch die Strafverfolgerinstanz wünschen.
3. Vorbereitende Phase: Vorgespräch mit Judith
Die Vermittlerin lädt Judith zu einem ersten persönlichen Gespräch unter vier Augen ein, in dem grundsätzlich abgeklärt werden soll, wie Judith mit dem durch die Anzeige in Gang gesetzten Strafverfahren weiter umgehen möchte bzw. welche Art der Verfahrenserledigung – außergerichtlich oder justiziell – ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Wichtig ist hierbei, neben der Bearbeitung der Gewalterfahrungen, die Klientin bei der Formulierung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen, sowie die gegenwärtige Situation ebenso wie gewünschte Veränderungen für die Zukunft abzufragen. Dazu gehört auch, mit der Klientin, die Dichte ihres sozialen Netzes abzutasten und zu eruieren, ob noch konkreter Unterstützungsbedarf besteht, sowie ggf. geeignete Beratungsstellen zu vermitteln. Hilfreich hierbei kann es sein, mit der Klientin Erinnerungen bzw. Phantasieszenarien über erlebte bzw. erwünschte Reaktionen durch das nahe soziale Umfeld zu entwickeln. (Wie haben meine Mutter/Freundin/Schwester/ArbeitskollegInnen reagiert, als sie von der Gewalt erfuhren? Wie hätte ich mir gewünscht, daß sie damals reagiert hätten? Was wünsche ich mir von ihnen in Zukunft? Wobei und wie können sie mich konkret unterstützen?)
Zum einen wird so die Handlungsfähigkeit der Klientin gestärkt und diese ermutigt, die in der Phantasie als positiv erlebten Szenarien in ihrer Lebenswirklichkeit zukünftig zu integrieren. Zum anderen können Blockaden, die durch enttäuschte Erwartungen, Zurückweisungen, Wegsehen etc. entstanden sind, durch ein konkretes Phantasieren der für die Klientin in der damaligen Situation "besten Lösung" aufgehoben bzw. gelockert werden.
Judith reagiert umgehend auf unser Anschreiben, indem sie telefonisch Kontakt mit uns aufnimmt, den Termin für das Erstgespräch bestätigt und schon an dieser Stelle eine deutliche Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Lösung signalisiert.
Als Judith dann in die Fachstelle kommt, ist ihre Anspannung deutlich spürbar. Die Vermittlerin spricht ihre Wahrnehmung gegenüber der Klientin an, was diese auch bestätigt. Die Auseinandersetzung mit dem Thema "Karol" belaste sie sehr. Insoweit bedeutete es für sie schon eine große Selbstüberwindung, auch nur zu diesem Vier-Augen-Gespräch in die Fachstelle zu kommen.
Die Vermittlerin stellt in groben Zügen die Struktur des heutigen Zusammentreffens vor und klärt ab, wieviel Zeit Judith hierfür mitbringt. Die Vermittlerin schlägt zunächst 60 Minuten als zeitlichen Rahmen vor und bietet ggf. ein zweites Gespräch an.
Judith erhält Informationen über die Fachstelle, deren Arbeitsweise und die Alternativen, die der TOA und eine justizielle Verfahrenserledigung bieten. Judith erklärt, daß es ihr vorrangig darum gehe, die beste Alternative für Flora zu wählen. Dies bedeutet für Judith, ihr trotz der Trennung Vater und Mutter zu erhalten. Allerdings habe Judith das Vertrauen in Karol verloren, der ja sogar in Anwesenheit des gemeinsamen Kindes gewalttätig geworden sei. Sie befürchte zudem, dass der Haß, den Karol gegen sie hege, auch auf sein Verhalten Flora gegenüber durchschlagen werde. Sie habe auch den Eindruck, dass Karol sie als Mutter nicht respektieren könne. Seit dem Vorfall habe sie daher keinen Kontakt zwischen Vater und Tochter ermöglicht. Er habe seine Vertrauenswürdigkeit verspielt und müsse sich diese erst wieder erwerben. Judith beschreibt Karol als jemanden, der schon immer kaum in der Lage gewesen sei, ihre Grenzen zu wahren. Auch nach dem gewalttätigen Übergriff auf sie stelle er sich als das eigentliche Opfer der Auseinandersetzung dar. Je weniger er bei ihr erreiche, um so mehr Druck mache er. Er sei wohl gegenwärtig mit seiner Arbeitssituation unzufrieden und vom Leben frustriert, mache aber auch nichts aus seinem Talent. Das wichtigste sei doch bei der ganzen Angelegenheit, die Interessen Floras zu wahren, die im Kontakt mit ihrem Vater aufwachsen soll. Zur Zeit könne sie einen Umgang nicht befürworten, für die Zukunft möchte sie ihn jedoch sicherstellen. Dazu gehöre aber auch, daß Karol einen respektvollen Umgang mit ihr, Judith, pflege, sie als Mutter und ihrem Erziehungsstil respektiere, sowie feste Vereinbarungen für die konkrete Organisation der Besuchszeit getroffen werden.
Die Vermittlerin versucht die Schilderungen Judiths thematisch zu entflechten :
Welcher Vorfall hat zur Anzeige geführt? Wie und anläßlich welchen Themas hat sich die Auseinandersetzung entwickelt? Gab es vergleichbare Situationen schon früher? Welche Gefühle hatte Judith damals gegenüber Karol? Wie sind sie heute? Gab es in der Zeit nach der Anzeige nochmals Übergriffe oder unangenehme Zwischenfälle? Wie soll es in Zukunft weitergehen? Was braucht Judith, um mit den Gewalterfahrungen (im Sinn einer Integration) abschließen zu können? Wie hat ihr Umfeld auf die Vorfälle reagiert? Wo und durch wen braucht Judith noch Unterstützung? Fühlt sie sich von Karol noch konkret bedroht? Braucht sie Schutz? Was müßte passieren, damit Judith Karol in der Rolle als Vater wieder vertrauen kann? Gibt es Vereinbarungen, die Judith mit Karol für die Zukunft schließen möchte?
Sichtbar wird dabei für Judith und die Vermittlerin, daß Judith von einem gut funktionierenden sozialen Umfeld umgeben ist, das von den Auseinandersetzungen, sowie der Gewalterfahrung mit Karol weiß und Judith praktische wie moralische Unterstützung anbietet. Judith hat zu Karol wesentlich mehr emotionale Distanz als zum Zeitpunkt der Anzeige. Für sie ist die Trennung jetzt endgültig. Sie hat angefangen, die Beziehung gedanklich durchzuarbeiten und kann ihre Bedürfnisse in Bezug auf Karol klarer formulieren. Sie möchte den Versuch einer außergerichtlichen Lösung wagen, um eine Basis für den zukünftigen Umgang zwischen Vater und Tochter zu schaffen. Aufgrund der gewalttätigen Erfahrungen mit Karol möchte sie jedoch zunächst keinen persönlichen Kontakt mit ihm. Sie denkt an eine Übergabe bei Dritten, seien es Freunde, Verwandte oder eine professionelle Stelle. Wichtig ist ihr hier vor allem, einen angenehmen Übergabeort zu finden, der für Flora nicht zu ungewohnt ist. Sie gibt den VermittlerInnen grünes Licht, um auch Karol das Angebot eines TOA zu unterbreiten. Sie möchte sich jedoch jetzt noch nicht entscheiden, ob sie an einem persönlichen Ausgleichgespräch mit Karol teilnimmt oder ob sie sich durch eine der VermittlerInnen vertreten lassen möchte.
Die Vermittlerin bietet Judith an, in der Zwischenzeit telefonisch mit ihr Kontakt zu halten. Sie wird sich auf jeden Fall mit Judith in Verbindung setzten, wenn der Kollege mit Karol gesprochen hat, um ihr mitzuteilen, ob Karol an einem TOA Interesse hat und um dann gemeinsam mit ihr zu überlegen, wie der Vermittlungsprozeß weitergeführt werden soll.
4. Vorgespräch mit Karol
Die Vermittlerin teilt ihrem Kollegen mit, daß Judith mit der Durchführung eines TOA`s einverstanden ist. Der Vermittler schreibt daraufhin Karol an, um auch ihm die Teilnahme an einem TOA anzubieten und einen konkreten Termin für das Vorgespräch vorzuschlagen. Karol setzt sich telefonisch mit der Fachstelle in Verbindung und nimmt den Termin für das erste persönliche Gespräch zwischen ihm und dem Vermittler wahr.
Karol wirkt sehr angespannt und skeptisch, als er in der Fachstelle eintrifft. Als "warming up" gibt der Vermittler zu Beginn des Gesprächs die notwendigen Informationen über die Durchführung eines TOA`s und den dazu bestehenden Verfahrensalternativen.
Karol fühlt sich durch die Bezeichnung "Täter-Opfer-Ausgleich" auf die Rolle des "bösen Täters" reduziert und verkannt. Er nimmt die Gelegenheit wahr, seine Empfindungen und Verletzungen zu artikulieren und seine Sicht der Sachlage ausführlich zu schildern.
Ab einem gewissen Punkt habe Judith keine Achtung mehr vor ihm gehabt und ihn dies auch in demütigendem Verhalten spüren lassen. Er habe gehofft, durch die Schwangerschaft würde wieder ein "Wir-Gefühl" zwischen beiden entstehen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Sie habe sich in dieser Zeit mehr und mehr auf ihre Freundinnen zurückgezogen. Er habe tatsächlich in der in den Akten beschriebenen Situation Gewalt gegen Judith ausgeübt und sei bereit, Selbstkritik zu üben, - erwarte dies jedoch auch von Judith. Diese soll ihre Anteile an den Auseinandersetzungen – ihre "seelische Grausamkeit" – erkennen. Wichtig sei ihm auch, sein Verhalten Judith gegenüber bei Flora wieder gut zu machen. Es sei das erste und letzte Mal gewesen, dass sie so etwas habe erleben müssen. Zudem hoffe er darauf, einen Modus zu finden, der ihm den Kontakt mit Flora ermöglicht. Aus allen diesen Gründen habe er Interesse an einem gemeinsamen Gespräch mit Judith.
Eine Schwierigkeit der Erstgespräche der Vermittler mit den beschuldigten Männern liegt darin, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, ihnen das Gefühl zu vermitteln, sie nicht auf ihre Täterschaft zu reduzieren, und trotzdem das Problematische ihres gewalttätigen Verhaltens zu verdeutlichen. Viele Beschuldigte schwanken zwischen Tateinsicht und tatsächlicher Reue auf der einen und Bagatellisierungen sowie Schuldzuweisungen an die Frau auf der anderen Seite.
Der Vermittler teilt seiner Kollegin mit, daß Karol sich zu einem gemeinsamen Gespräch mit Judith und den VermittlerInnen bereit erklärt hat. Die Vermittlerin übermittelt dies wiederum an Judith, die sich inzwischen durchaus eine persönliche Begegnung mit Karol im Rahmen der Fachstelle vorstellen kann.
Die VermittlerInnen wählen einen Termin für das Ausgleichsgespräch und koordinieren diesen mit Judith und Karol.
5. Das Ausgleichsgespräch
Judtih trifft sichtlich nervös vor Karol in der Fachstelle ein. Karol kommt mit etwas Verspätung in die Fachstelle . Anfänglich wirkt er mißtrauisch und abweisend.
Die VermittlerInnen stellen sich nochmals vor und betonen, wie positiv sie es finden, daß beide zu einem gemeinsamen Gespräch gekommen sind, obwohl es offensichtlich beiden nicht leicht fällt. Sie klären mit Judith und Karol den zeitlichen Rahmen für das Gespräch (ca. 90 Minuten) und bieten vorsorglich ein zweites Gespräch an. Dann wird die Struktur für den heutigen Nachmittag – das "Gemischte Doppel' – erklärt: Die Vermittlerin wird sich mit Judith, der Vermittler mit Karol für etwa 20 Minuten in verschiedene Räume zurückziehen, um den gegenwärtigen Stand der Dinge zu erfragen und nochmals die Erwartungen an das heutige Gespräch zu klären. Wenn alle Beteiligten sich wieder getroffen haben, werden Vermittler und Vermittlerin das Gespräch mit einem "reflecting team" beginnen, in dem sie sich das schildern, was sie von Judith und Karol in den Vorgesprächen gehört haben. Judith und Karol dürfen diese Sequenz nicht unterbrechen. Zettel und Stifte liegen bereit, falls sich die beiden Notizen machen möchten. Danach haben Judith und Karol ausreichend Gelegenheit, das von den VermittlerInnen Gesagte zu ergänzen, richtig zu stellen oder anders zu gewichten.
Die Meta-Struktur des "reflecting team" dient dazu, den Beteiligten einen Blick von außen auf ihre Konflikte zu ermöglichen und eine gewisse Selbstdistanz zu schaffen. Es erleichtert auch den Gesprächseinstieg gerade für Beteiligte, die länger keinen Kontakt hatten, deren Vorgeschichte emotional jedoch stark belastet ist oder bei denen immer wieder eingefahrene Streitmuster die Oberhand gewinnen.
Im Gespräch mit der Vermittlerin stellt Judith nochmals heraus, daß es ihr nicht darum geht, alte Gräben wieder aufzureißen. Sie möchte aber auch nicht, daß es Karol möglich ist, sich als das alleinige Opfer darzustellen. Er soll sich seiner Gewaltbereitschaft stellen. Wichtig sei ihr auch, eine Regelung bezüglich des Umgangs zu finden, die eine langsame Wiederannäherung zwischen Vater und Tochter zuläßt.
Der Vermittler arbeitet mit Karol den derzeitigen Stand der Dinge heraus: Gab es Weiterentwicklungen, neue Konflikte oder sogar Veränderungen, erste Lösungsansätze oder positive Perspektiven?
Nachdem sich alle Beteiligten nach ca. 20 Minuten wieder treffen, beginnen die VermittlerInnen damit, sich das Gehörte zu schildern. Sie wenden sich dabei mit den Stühlen einander zu und von den KlientInnen ab. Diese mittelbaren Selbstaussagen zu hören, ist für die Beteiligten nicht immer ganz einfach. Judith macht sich Notizen. Nachdem die VermittlerInnen sich wieder den Beteiligten zugewandt haben, fragen sie zunächst jeweils nach, ob die Darstellungen über die eigene Person zutreffend waren. Beide bejahen dies. Karol wird dann relativ schnell laut und in seiner Körpersprache offensiv, um Judith vorzuwerfen, daß sie ja nichts verstanden habe von seinen Gefühlen ihr gegenüber und von den Verletzungen, die sie ihm zugefügt habe. Judith schildert ihm daraufhin nochmals ruhig, aber nachdrücklich, wie sehr er sie und Flora durch seine Gewalttätigkeit verletzt und verängstigt habe.
Die VermitterInnen greifen nicht sofort ein, als Karol sehr aggressiv laut wird, da Judith in diesem Fall dennoch ganz gelassen bleibt. Sie nehmen sich aber eine "Auszeit", um im "reflecting-team" zu beleuchten, ob die Auseinandersetzung, so, wie sie gerade abgelaufen war, wohl ein typisches Muster in der Streit-Kommunikation von Judith und Karol darstellen würde. In diesem Zusammenhang kann auch das eben erlebte, grenzverletzende Verhalten Karols benannt werden. Die geäußerten Spekulationen der Vermittler gehen dahin, dass Karol und Judith einen deutlich unterschiedlichen Abstand zu ihrer Beziehung und der Trennungsthematik haben. Um dies zu visualisieren, bieten die VermittlerInnen den beiden Klienten Stoffpuppen an, die als Metaphern für die erlittenen Verletzungen stehen sollen.
Beide werden aufgefordert, diese Stoffpuppen in Bezug auf sich selbst dort zu positionieren, wo sie ihre Empfindungen verortet wissen wollen. Judtih "begräbt" ihre Figur unter dem Tisch, denn sie habe mit Karol und der Beziehung abgeschlossen. Sie müsse sich auch nicht mehr dauernd mit den problematischen Seiten der Beziehung auseinandersetzen. Karol wiederum stellt seine Figur, es ist ein Monster, nahe vor sich auf den Tisch. Er könne die erfahrenen Verletzungen noch nicht vergessen und wolle sich noch länger damit beschäftigen und konfrontieren.
Sichtbar ist auf diese Weise für beide geworden, wie unterschiedlich sie (noch) mit der Aufarbeitung der Beziehung umgehen, jedoch auch, daß dies ein Prozeß ist, den beide für sich alleine durchschreiten müssen.
Karol ist inzwischen wesentlich ruhiger geworden. Er kann sich jetzt auch für sein Verhalten entschuldigen und die Gewalttätigkeit und die durch ihn verübten Grenzverletzungen erkennen. Es ist ihm inzwischen möglich, zu hören, daß Judith ihn nicht aus seiner Vaterrolle verbannen möchte, sondern dass sie gegenwärtig einen Übergangsmodus braucht, der ihr die Verwirklichung des Besuchsrechts ohne persönlichen Kontakt mit Karol ermöglicht.
Die VermittlerInnen spielen mit Judith und Karol alle möglichen Varianten durch, bei wem das Abholen und Zurückbringen von Flora durch Karol stattfinden kann. Ihre FreundInnen möchte Judith nicht noch mehr in Anspruch nehmen. Alle professionellen Übergabestellen scheinen zu weit entfernt oder zu umständlich zu sein. Im Sinn einer absurden Alternative – als "Blockadelöser" - schlagen die VermittlerInnen den Kindergottesdienst in einer der Stadtviertel-Kirchengemeinden vor. Die heftige Abwehr durch Judith und Karol macht deren Blick wieder frei, um sich nochmals mit den Möglichkeiten der professionellen Übergabestellen zu beschäftigen. Für beide ist es wichtig, dass sie Flora für die kurze Zeit der Übergabe dort gut aufgehoben wissen.
Die VermittlerInnen vereinbaren mit den Beteiligten, ihnen eine Liste in Frage kommender professioneller Stellen für die Übergabe per Post zukommen zu lassen. Es soll ein zweites Gespräch in der Fachstelle stattfinden. Bis dahin werden Judtih wie Karol sich einige Stellen ansehen, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. In dem zweiten gemeinsamen Gespräch werden beide dann aushandeln, welche Stelle in Frage kommt, und wie die ersten konkreten Schritte hin zu einem regelmäßigen Umgang zwischen Karol und Flora aussehen können. Wir vereinbaren einen Termin für dieses zweite Gespräch und bedanken uns bei Judith und Karol für die Offenheit uns gegenüber und klären ab, wie beide jetzt nach Hause kommen, bzw. ob Judith besondere Wünsche an das Auseinandergehen hat. Sie läßt Karol den Vortritt und wartet noch eine Zeit, bis er seinen Weg eingeschlagen hat, dann macht sie sich auf den Heimweg– in die andere Richtung.
Grundsätzlich ist es an dieser Stelle wichtig, die Schutzbedürfnisse der geschädigten Seite nochmals abzufragen und ein konkretes Vorgehen abzusprechen (zeitlicher Vorsprung, Begleitung zur nächsten Haltestelle, Taxi u.v.m.).
6. Das zweite Ausgleichsgespräch
Judith und Karol kommen nach etwa drei Wochen erneut zu uns in die Fachstelle. Diesmal beginnen die VermittlerInnen gleich ein gemeinsames Gespräch. Es soll darum gehen abzufragen, ob und welche Übergabestellen sich Judith und Karol angesehen haben und wo ihre Präferenzen liegen. Judith hat sich eine angeleitete Selbsthilfegruppe von getrennt lebenden/geschiedenen Eltern angesehen und möchte diese auch vorschlagen. Allerdings müßten beide dort zunächst Einzelgespräche und dann zumindest ein gemeinsames Gespräch führen. Auch Flora soll die Einrichtung in diesem Rahmen kennenlernen. Judith kann sich ein solches Vorgehen gut vorstellen, da sie zum einen denkt, daß Flora auf diese Weise weniger Berührungsängste mit der neuen Umgebung haben wird, zum anderen wäre ein solches Engagement Karols für Judith ein Zeichen seiner Bereitschaft, sich wirklich auf Flora einzustellen.
Karol hat sich keine der Übergabestellen angesehen. Judith und Karol können sich im Verlauf des Gesprächs doch darauf einigen, die Selbsthilfegruppe in Anspruch zu nehmen und an den dort geplanten vorbereitenden Gesprächen teilzunehmen. Die VermittlerInnen bieten beiden an, darüber eine schriftliche Selbstverpflichtung aufzusetzen. Judith lehnt dies explizit ab. Ebenso möchte sie, daß wir bereits jetzt einen Abschlußbericht über den Verlauf der Ausgleichsgespräche an die Staatsanwaltschaft schicken. Sie möchte damit an die Selbstverantwortung Karols appellieren. Zudem sei für sie der strafrechtlich relevante Teil in den Gesprächen hinreichend aufgearbeitet worden. Sie möchte die Entwicklung der familiären Situation damit nicht in Verbindung bringen bzw. davon abhängig machen.
Die VermittlerInnen bieten Judith und Karol an, ihnen bei Bedarf nochmals als MediatorInnen zur Verfügung zu stehen.
7. Abschluß des Vermittlungsvorgangs
Die Vermittlerin schreibt über den Verlauf des TOA einen Abschlußbericht an die Staatsanwaltschaft und regt – wie von Judith gewünscht – eine Einstellung des Verfahrens an. Die Staatsanwaltschaft wird dieser Anregung voraussichtlich nachkommen.
Typisch für die Vermittlungsarbeit bei Streitigkeiten in Partnerschaften oder Ehen ist bei dem hier beschrieben Fall die Vielschichtigkeit der Konflikte im Rahmen von Trennungsprozessen. Regeln, welche die Trennung oder den Umgang mit gemeinsamen Kindern organisieren, treten dabei oft neben die konkrete Bearbeitung der verübten bzw. erfahrenen Gewalt. Die Gewaltproblematik auf Seiten der Beschuldigten sollte durch die längerfristig angelegte Beratung einer auf diese Thematik spezialisierten Stelle bearbeitet werden. Dies kann durch eine zu kontrollierende Selbstverpflichtung fixiert werden. Nur so wird eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen sein.
8. Folgegespräche
Nach Abschluß der strafverfahrensrechtlich relevanten Mediation wurden bis August 2000 auf Wunsch der Beteiligten noch drei weitere Mediationsgespräche geführt, die den Prozeß der konkreten Umsetzung einer gemeinsam gelebten Elternschaft trotz Trennung als Paar begleiteten. Hier ging es überwiegend um Fragen der Gestaltung des Umgangsrechts und der Mitbestimmung (z.B. hinsichtlich der Auswahl des Kindergartens etc. ). Tatsächlich ist es Judith und Karol gelungen, sich auf ein Procedere hinsichtlich des Umgangs zu einigen, das im Alltag standhält. Auch die Wahl des Kindergartens konnte am Ende im Konsens entschieden werden.