SCHUL-OWI-PROJEKT/ M.O.V.E.
„Ich bin nicht in die Schule gegangen, es kam ein
Schreiben mit einem Bußgeld (...), dann, einige Zeit später, eines vom
Amtsgericht. Ich soll die BRÜCKE MÜNCHEN aufsuchen (...) Ich habe einen Brief
von der BRÜCKE mit einem Termin erhalten (...). Jetzt bin ich hier (...).“
Entstehung:
Die
BRÜCKE MÜNCHEN bearbeitet neben Arbeitsweisungen nach §§
10, 38 Abs. 3 Satz 3 JGG (manchmal auch § 71, vorläufige Anordnung über
Erziehung) in Verbindung mit §§
27, 30, 52 KJHG und § 4 Abs. 2 KJHG seit je her Ordnungswidrigkeitsverfahren
(in der Regel Schulversäumnisse), die durch das Amtsgericht nach §§ 8 Abs.1,
104 Abs.1 Nr.3 OWiG als erzieherische Maßnahme angeordnet werden. Diese
erzieherischen Maßnahmen sind meistens Arbeitsstunden in Höhe von 4 bis etwa
40 Stunden je umgewandeltes Bußgeldverfahren.
Zielgruppe:
Zum Zeitpunkt der Einteilung
in die Arbeitstunden befinden sich die Jugendlichen/Heranwachsenden in sehr
unterschiedlichen schulischen/beruflichen Situationen:
-
junge Menschen, die bereits seit längerer Zeit aus
eigenem Antrieb einer schulisch/beruflichen Ausbildung wieder nachgehen
-
junge Menschen, die erst seit kurzem wieder in eine
schulische/berufliche Maßnahme eingestiegen sind
-
junge Menschen, die keinerlei schulischen/beruflichen
Maßnahmen nachgehen
Diese Jugendlichen/Heranwachsenden
lediglich zu ihren Arbeitsstunden einzuteilen, erscheint bei dem Hintergrund des
Sinnes und Zwecks der Schulpflicht und sich der daraus ergeben Konsequenzen bei
deren Nichteinhaltung als nicht folgerichtig.
Gerade junge Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Erscheinens in der BRÜCKE MÜNCHEN
immer noch nicht in einer schulischen/beruflichen Ausbildung befinden, werden
alleine durch das Ableisten ihrer
Arbeitstunden (Schneeschaufeln, Regale putzen, ... ) sicher nicht hinsichtlich
ihrer Ausbildung/Bildung unterstützt.
Da wir aber wissen, dass Bildung der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben ist, muss hier angesetzt werden. Ebenso zeigen neuere Untersuchungen, dass
gerade bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund der Übergang von Schule in
Ausbildung/Arbeit ein sehr risikoreicher ist, der von vielen alleine nicht
geschafft wird. Ein Lösungsansatz ist hier die Begleitung und Beratung dieser
jungen Menschen durch eine Bezugsperson über einen gewissen Zeitraum hinweg,
die sich im Bildungsdschungel der diversen Angebote von ARGE und Arbeitsagentur
vor Ort auskennt.
Angebot:
Die
Jugendlichen/Heranwachsenden werden von uns zu einem Clearinggespräch
eingeladen. In diesem klären wir ihre aktuelle Situation ab.
Es
gibt vier Angebotssäulen, die mit der/dem
Jugendlichen/Heranwachsenden während des Gesprächs erörtert werden. Dabei
steht die aktuelle individuelle Situation im Mittelpunkt.
Die
jungen Menschen, die bereits seit längerer Zeit wieder regelmäßig eine
Ausbildungsstätte besuchen oder schon längst
wieder zur Schule gehen, erhalten ein Beratungsgespräch. Nach Rücksprache mit
dem Amtsgericht wird das Verfahren dann in der Regel eingestellt.
Für
die Jugendlichen/Heranwachsenden, die aktuell
erst vor kurzem wieder mit einem Schul- bzw. Ausbildungsbesuch begonnen haben,
besteht die Möglichkeit, das Verfahren nach einer Überwachungszeit
einzustellen. Diese werden dann über mehrere Monate durch telefonischen und
schriftlichen, sowie auch persönlichen Kontakt
begleitet. Sie müssen beispielsweise ihren regelmäßigen Schulbesuch monatlich
nachweisen.
Weitere
Möglichkeit des Angebots sind Beratungsstunden bzw. Einzelgespräche. Diese
werden nicht nur von BRÜCKE-MitarbeiterInnen durchgeführt, sondern auch in
enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Münchner Volkshochschule „Übergang
– Schule – Arbeitswelt“ (ÜSA). Einzelgespräche werden unter anderem für
Bewerbungsschreiben, weitere Vermittlungen sowie Kontaktaufnahmen zu Bildungsmaßnahmen
und Begleitung zur Arbeitsagentur, ARGE und anderen Beratungsstellen genutzt.
Ein
Teil der Jugendlichen/Heranwachsenden wird in die M.O.V.E.-Gruppe vermittelt,
die seit Mitte 2009 durchgeführt wird.
M.O.V.E. bedeutet Motivation,
Orientierung, Vernetzung und Einsatz. In den fünf
Gruppeneinheiten sollen die jungen Menschen sensibilisiert werden. Wir möchten,
dass sie ihre Stärken und Eigenschaften entdecken, einschätzen und
definieren lernen. Besonders die Vernetzung zur Berufsberatung der
Arbeitsagentur ist ein wichtiger Bereich des Kurses. Mit Hilfe eines
Berufsberaters bekommen die Jugendlichen/Heranwachsenden bei einem Besuch der
Arbeitsagentur die Möglichkeit, ihre individuellen Wünsche, Fragen und Bedürfnisse
zu besprechen und den Kontakt zu ihrem Berater aufzunehmen.
In
den letzten zwei Einheiten der Gruppenarbeit liegt der Fokus auf dem
Bewerbungscoaching, welches von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus der
Wirtschaft unterstützt wird. Die Jugendlichen/Heranwachsenden bekommen die Möglichkeit,
einen Lebenslauf und ein Anschreiben
auszuarbeiten und ein Vorstellungsgesprächstraining zu absolvieren. Sie
erhalten nach Ableistung des Kurses Mappen mit Adressen von
Kooperationspartnern, Email-Adressen von Ausbildungsstellen und
CDs mit Bewerbungsunterlagen sowie ein Bewerbungsfotos.
Kooperation:
Bei
dieser sehr individuell ausgerichteten Arbeit sind die Kooperationspartner ein
wichtiger Bestandteil. 
Gruppenangebot im Arrest
Dennoch
erreichen wir nicht alle Jugendliche/Heranwachsende. Ein Teil von ihnen kommt
den Aufforderungsschreiben des Amtsgerichts München und unseren Terminangeboten
nicht nach. Trotz Arrestandrohungen, Arrestbeschluss und Arrestladung
vereinbaren sie keinen Termin bei der BRÜCKE MÜNCHEN. Laut § 98 Abs. 2 OWiG
kann dann gegen einen Jugendlichen/Heranwachsenden, wenn er den Anordnungen des
Amtsgericht Münchens nicht nachkommt und auch die Geldbuße nicht bezahlt, nach
einer Anhörung bis zu einer Woche Jugendarrest verhängt werden.
Hier
setzt nun ein weiterer Teil unserer Arbeit an. In Zusammenarbeit mit dem
Vollstreckungsleiter des Amtgericht München, dem Abteilungsleiter des
Jugendarrestes, dem dortigen Sozialdienst und der Arrest- und
Haftserviceeinheit, wurde zusammen eine eigene Struktur und spezielles ein
Angebot für die „Schul-Ordungswidrigkeiten-Arrestanten“ erarbeitet.
Seit
2010 wird diese Zielgruppe in zweimonatigem Abstand zu einem bestimmten
Zeitpunkt in den Arrest geladen und es findet ein eintägiges Angebot ähnlich
der oben erwähnten M.O.V.E.-Gruppe statt. Diese Gruppenarbeit ist obligatorisch
und wird gemeinsam von dem Sozialdienst des Jugendarrestes und BRÜCKE-MitarbeiterInnen
durchgeführt.
Ziel
ist auch hier die jungen Menschen für das Thema Bildung/Ausbildung zu
sensibilisieren und ihnen ein konkretes Kontaktangebot zur BRÜCKE MÜNCHEN zu
bieten, das sie nach Entlassung aus dem Arrest nutzen können.
Aussagen
von TeilnehmerInnen:
Ich
bin nicht in die Schule gegangen, 
Ich
würde gerne in die Schule gehen: 