SCHUL-OWI-PROJEKT/ M.O.V.E.    

„Ich bin nicht in die Schule gegangen, es kam ein Schreiben mit einem Bußgeld (...), dann, einige Zeit später, eines vom Amtsgericht. Ich soll die BRÜCKE MÜNCHEN aufsuchen (...) Ich habe einen Brief von der BRÜCKE mit einem Termin erhalten (...). Jetzt bin ich hier (...).“

Entstehung:

Die BRÜCKE MÜNCHEN bearbeitet neben Arbeitsweisungen nach §§ 10, 38 Abs. 3 Satz 3 JGG (manchmal auch § 71, vorläufige Anordnung über Erziehung)  in Verbindung mit §§ 27, 30, 52 KJHG und § 4 Abs. 2 KJHG seit je her Ordnungswidrigkeitsverfahren (in der Regel Schulversäumnisse), die durch das Amtsgericht nach §§ 8 Abs.1, 104 Abs.1 Nr.3 OWiG als erzieherische Maßnahme angeordnet werden. Diese erzieherischen Maßnahmen sind meistens Arbeitsstunden in Höhe von 4 bis etwa 40 Stunden je umgewandeltes Bußgeldverfahren.  

Zielgruppe:

Zum Zeitpunkt der Einteilung in die Arbeitstunden befinden sich die Jugendlichen/Heranwachsenden in sehr unterschiedlichen schulischen/beruflichen Situationen:

-         junge Menschen, die bereits seit längerer Zeit aus eigenem Antrieb einer schulisch/beruflichen Ausbildung wieder nachgehen

-         junge Menschen, die erst seit kurzem wieder in eine schulische/berufliche Maßnahme eingestiegen sind

-         junge Menschen, die keinerlei schulischen/beruflichen Maßnahmen nachgehen

Diese Jugendlichen/Heranwachsenden lediglich zu ihren Arbeitsstunden einzuteilen, erscheint bei dem Hintergrund des Sinnes und Zwecks der Schulpflicht und sich der daraus ergeben Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung als nicht  folgerichtig. Gerade junge Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Erscheinens in der BRÜCKE MÜNCHEN immer noch nicht in einer schulischen/beruflichen Ausbildung befinden, werden alleine durch das  Ableisten ihrer Arbeitstunden (Schneeschaufeln, Regale putzen, ... ) sicher nicht hinsichtlich ihrer  Ausbildung/Bildung unterstützt. Da wir aber wissen, dass Bildung der Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist, muss hier angesetzt werden. Ebenso zeigen neuere Untersuchungen, dass gerade bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund der Übergang von Schule in Ausbildung/Arbeit ein sehr risikoreicher ist, der von vielen alleine nicht geschafft wird. Ein Lösungsansatz ist hier die Begleitung und Beratung dieser jungen Menschen durch eine Bezugsperson über einen gewissen Zeitraum hinweg, die sich im Bildungsdschungel der diversen Angebote von ARGE und Arbeitsagentur vor Ort auskennt.  

Angebot:

 Die Jugendlichen/Heranwachsenden werden von uns zu einem Clearinggespräch eingeladen. In diesem klären wir ihre aktuelle Situation ab.

Es gibt vier Angebotssäulen, die mit der/dem Jugendlichen/Heranwachsenden während des Gesprächs erörtert werden. Dabei steht die aktuelle individuelle Situation im Mittelpunkt.

 Die jungen Menschen, die bereits seit längerer Zeit wieder regelmäßig eine Ausbildungsstätte besuchen oder schon längst wieder zur Schule gehen, erhalten ein Beratungsgespräch. Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht wird das Verfahren dann in der Regel eingestellt. 

Für die Jugendlichen/Heranwachsenden, die aktuell erst vor kurzem wieder mit einem Schul- bzw. Ausbildungsbesuch begonnen haben, besteht die Möglichkeit, das Verfahren nach einer Überwachungszeit einzustellen. Diese werden dann über mehrere Monate durch telefonischen und schriftlichen, sowie auch persönlichen Kontakt begleitet. Sie müssen beispielsweise ihren regelmäßigen Schulbesuch monatlich nachweisen.  

Weitere Möglichkeit des Angebots sind Beratungsstunden bzw. Einzelgespräche. Diese werden nicht nur von BRÜCKE-MitarbeiterInnen durchgeführt, sondern auch in enger Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle der Münchner Volkshochschule „Übergang – Schule – Arbeitswelt“ (ÜSA). Einzelgespräche werden unter anderem für Bewerbungsschreiben, weitere Vermittlungen sowie Kontaktaufnahmen zu Bildungsmaßnahmen und Begleitung zur Arbeitsagentur, ARGE und anderen Beratungsstellen genutzt.  

Ein Teil der Jugendlichen/Heranwachsenden wird in die M.O.V.E.-Gruppe vermittelt, die seit Mitte 2009 durchgeführt wird.
M.O.V.E. bedeutet Motivation, Orientierung, Vernetzung und Einsatz. In den fünf Gruppeneinheiten sollen die jungen Menschen sensibilisiert werden. Wir möchten, dass sie ihre Stärken und Eigenschaften entdecken, einschätzen und definieren lernen. Besonders die Vernetzung zur Berufsberatung der Arbeitsagentur ist ein wichtiger Bereich des Kurses. Mit Hilfe eines Berufsberaters bekommen die Jugendlichen/Heranwachsenden bei einem Besuch der Arbeitsagentur die Möglichkeit, ihre individuellen Wünsche, Fragen und Bedürfnisse zu besprechen und den Kontakt zu ihrem Berater aufzunehmen. 

In den letzten zwei Einheiten der Gruppenarbeit liegt der Fokus auf dem Bewerbungscoaching, welches von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus der Wirtschaft unterstützt wird. Die Jugendlichen/Heranwachsenden bekommen die Möglichkeit, einen Lebenslauf und ein Anschreiben auszuarbeiten und ein Vorstellungsgesprächstraining zu absolvieren. Sie erhalten nach Ableistung des Kurses Mappen mit Adressen von Kooperationspartnern, Email-Adressen von Ausbildungsstellen und  CDs mit Bewerbungsunterlagen sowie ein Bewerbungsfotos.

Kooperation:

Bei dieser sehr individuell ausgerichteten Arbeit sind die Kooperationspartner ein wichtiger Bestandteil.  

Gruppenangebot im Arrest

Dennoch erreichen wir nicht alle Jugendliche/Heranwachsende. Ein Teil von ihnen kommt den Aufforderungsschreiben des Amtsgerichts München und unseren Terminangeboten nicht nach. Trotz Arrestandrohungen, Arrestbeschluss und Arrestladung vereinbaren sie keinen Termin bei der BRÜCKE MÜNCHEN. Laut § 98 Abs. 2 OWiG kann dann gegen einen Jugendlichen/Heranwachsenden, wenn er den Anordnungen des Amtsgericht Münchens nicht nachkommt und auch die Geldbuße nicht bezahlt, nach einer Anhörung bis zu einer Woche Jugendarrest verhängt werden.

Hier setzt nun ein weiterer Teil unserer Arbeit an. In Zusammenarbeit mit dem Vollstreckungsleiter des Amtgericht München, dem Abteilungsleiter des Jugendarrestes, dem dortigen Sozialdienst und der Arrest- und Haftserviceeinheit, wurde zusammen eine eigene Struktur und spezielles ein Angebot für die „Schul-Ordungswidrigkeiten-Arrestanten“ erarbeitet.

Seit 2010 wird diese Zielgruppe in zweimonatigem Abstand zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Arrest geladen und es findet ein eintägiges Angebot ähnlich der oben erwähnten M.O.V.E.-Gruppe statt. Diese Gruppenarbeit ist obligatorisch und wird gemeinsam von dem Sozialdienst des Jugendarrestes und BRÜCKE-MitarbeiterInnen durchgeführt.

Ziel ist auch hier die jungen Menschen für das Thema Bildung/Ausbildung zu sensibilisieren und ihnen ein konkretes Kontaktangebot zur BRÜCKE MÜNCHEN zu bieten, das sie nach Entlassung aus dem Arrest nutzen können.  

Aussagen von TeilnehmerInnen:

Ich bin nicht in die Schule gegangen,   

Ich würde gerne in die Schule gehen: